Kosten Vermessung

Gebühren für Amtsleistungen

Die Kosten für hoheitliche Vermessungen berechnen sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung – VermGebO). Ab 01.01.2024 gilt eine überarbeitete Fassung der Gebührenordnung.

Gern erstelle ich Ihnen eine, auf Ihr Vorhaben zugeschnittene Kostenermittlung, auf Basis der Gebührenordnung. Dazu benötige ich folgende Informationen:

Teilungsvermessung

baubegleitende Vermessung

Dienstleistungen

Die Kosten für nicht hoheitliche Vermessungen ergeben sich nach dem Aufwand. Für viele Leistungen kann auch die HOAI (Honorarordnung) zur Berechnung herangezogen werden.

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