Amtliche Bauvorlage für Bauherren in Brandenburg

Amtlicher Lageplan für den Bauantrag in Brandenburg

Der Amtliche Lageplan Brandenburg bildet bei vielen Bauvorhaben die vermessungstechnische Grundlage der Bauvorlage. Er stellt die maßgeblichen Grundstücks-, Grenz-, Höhen- und Planungsangaben dar und kann je nach Vorhaben um zusätzliche Eintragungen zum geplanten Bauvorhaben ergänzt werden.

Bestandteil der Bauvorlage · Vorabplan zur Abstimmung · beglaubigte Papierausfertigungen · Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Bernau

Unterlagen und Baupläne für einen amtlicher Lageplan Brandenburg im Bauantrag

Auf einen Blick

Amtlicher Lageplan Brandenburg: Die wichtigsten Punkte

Für Bauherren ist vor allem wichtig, wann der amtliche Lageplan gebraucht wird, was er enthalten muss, welche Ergänzungen möglich sind und was am Ende tatsächlich ausgehändigt wird.

Für wen

Für Bauherren, Planende und Eigentümer, die in Brandenburg einen Bauantrag vorbereiten und dafür eine belastbare vermessungstechnische Grundlage benötigen.

Wann relevant

Typischerweise vor der Einreichung des Bauantrags, wenn die rechtlichen, topographischen und planungsrelevanten Verhältnisse des Grundstücks nachvollziehbar dargestellt werden müssen.

Typisches Ergebnis

Ein beglaubigter amtlicher Lageplan als Papierausfertigung, in der Regel nach fachlicher Abstimmung über einen Vorabplan und in der benötigten Anzahl für die Bauvorlage.

Wichtig zu wissen

Eine Grenzuntersuchung gehört häufig dazu. Das Setzen von Grenzsteinen gehört jedoch nicht zum Auftrag. Zusätzliche Angaben zum geplanten Vorhaben können je nach Fall aufgenommen werden.

Bedarf & Abgrenzung

Amtlicher Lageplan Brandenburg: Wann er gebraucht wird und wie er einzuordnen ist

Der amtliche Lageplan ist mehr als eine einfache Planskizze. Er fasst vermessungstechnisch ermittelte und rechtlich relevante Grundstücksangaben in einer amtlich belastbaren Form zusammen.

Wann er typischerweise erforderlich ist

Der amtliche Lageplan wird bei vielen Bauvorhaben für den Bauantrag benötigt. Er ist meist der erste wichtige Schritt innerhalb der baubegleitenden Vermessung und liefert die Grundstücks- und Umgebungsangaben, die für die Beurteilung des Vorhabens maßgeblich sind.

Relevant wird er insbesondere dann, wenn die Lage des Vorhabens im Verhältnis zu Grenzen, Nachbargrundstücken, Höhen und planungsrechtlichen Festsetzungen nachvollziehbar dargestellt werden muss.

Wann er entbehrlich sein kann

Nicht jedes Vorhaben braucht zwingend einen amtlichen Lageplan. Er kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn Lage und äußere Abmessungen eines vorhandenen Gebäudes sowie die Abstandsflächen nicht geändert werden.

Auch in einzelnen Grenzbebauungsfällen kann er entbehrlich sein. Ob das auf Ihr Vorhaben zutrifft, sollte vorab geprüft werden.

Wer ihn erstellt und wie er einzuordnen ist

In Brandenburg wird der amtliche Lageplan von der Katasterbehörde oder von einem zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt.

Zusätzliche projektspezifische Angaben zum geplanten Bauvorhaben können häufig schon integriert werden. Wenn alle erforderlichen Angaben enthalten sind, kann ein gesonderter objektbezogener Lageplan entbehrlich sein.

Inhalte & Ergänzungen

Was typischerweise dargestellt wird und was zusätzlich aufgenommen werden kann

Wesentlich für den Nutzer ist vor allem die Unterscheidung zwischen regelmäßigem Mindestinhalt und zusätzlichen projektspezifischen Eintragungen.

Mindestinhalt des amtlichen Lageplans

  • Bezeichnung des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke
  • Flurstücksnummern, Flächengrößen und Flurstücksgrenzen
  • Hinweise auf nicht festgestellte Grenzen
  • Höhenlage der Grenzpunkte bzw. des engeren Baufeldes
  • Angrenzende öffentliche Verkehrsflächen mit Breite und Höhenlage
  • Vorhandene bauliche Anlagen und weitere für die Beurteilung relevante Merkmale
  • Baulasten, Dienstbarkeiten und weitere planungsrelevante Einträge, soweit relevant
  • Festsetzungen aus Bebauungsplänen oder Satzungen

Was zusätzlich aufgenommen werden kann

Je nach Vorhaben kann der amtliche Lageplan bereits ergänzende Angaben zum geplanten Bauvorhaben enthalten. Dazu gehören insbesondere projektspezifische Eintragungen, die sonst in einem objektbezogenen Lageplan oder in weiteren Anlagen dargestellt werden.

  • Lage, Form und Außenmaße des geplanten Gebäudes
  • Abstandsflächen und Abstände zu Grenzen
  • Höhenangaben, etwa zur Höhenlage des Erdgeschossfußbodens
  • Zufahrten, Stellplätze und weitere Nebenangaben
  • Weitere Darstellungen, soweit sie für die Bauvorlage sinnvoll oder erforderlich sind

Wichtiger Hinweis: Diese zusätzlichen Eintragungen nehmen nicht am öffentlichen Glauben teil. Enthält der amtliche Lageplan jedoch bereits alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Angaben, kann ein gesonderter objektbezogener Lageplan entbehrlich sein.

Grenzuntersuchung

Zum Leistungsumfang des amtlichen Lageplans gehört in der Regel die katastermäßige Festlegung der rechtmäßigen Grenzen im Plan. Dafür ist häufig eine örtliche Grenzuntersuchung erforderlich. Wenn Grenzverlauf oder Grenzsituation gesondert geklärt werden sollen, ist die Seite Grenzfeststellung der passende nächste Schritt.

Grenzsteine werden nicht gesetzt

Das Setzen oder Erneuern von Grenzsteinen gehört nicht zum Auftrag „Amtlicher Lageplan“. Wenn eine Abmarkung oder gesonderte Grenzfeststellung erforderlich ist, sollte dies separat beauftragt werden, zum Beispiel über die Seite Grenzfeststellung.

Vorabplan zur Abstimmung

Vor der endgültigen Ausfertigung ist ein Vorabplan sinnvoll, damit die Lage des geplanten Gebäudes mit der Entwurfsplanung abgestimmt werden kann, bevor der amtliche Lageplan abgeschlossen wird.

Unterlagen & Ergebnis

Was für die Bearbeitung hilfreich ist und was Sie typischerweise erhalten

Für die erste Bearbeitung hilfreich

  • Katasterangaben des Flurstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Grundlegende Angaben zum geplanten Vorhaben
  • Lage des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück
  • Soweit vorhanden: Planunterlagen aus der Entwurfsplanung

Was Sie typischerweise erhalten

  • Vorabplan zur Abstimmung mit der Entwurfsplanung
  • Beglaubigten amtlichen Lageplan als Papierausfertigung
  • In der Regel die für den Bauantrag benötigte Anzahl an Ausfertigungen
  • Bei Bedarf zusätzliche Ausfertigungen

Weiterführende amtliche Informationen finden Sie in der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) sowie im Digitalen Auskunfts- und Katasterportal (DAKAPO) für Flurstücks- und Katasterauszüge.

FAQ

Häufige Fragen zum amtlichen Lageplan

Wann wird ein amtlicher Lageplan typischerweise benötigt?

Typischerweise vor dem Bauantrag, wenn die Lage des Vorhabens im Verhältnis zu Grundstücksgrenzen, Nachbargrundstücken, Höhen und planungsrechtlichen Festsetzungen nachvollziehbar dargestellt werden muss.

Wann kann ein amtlicher Lageplan entbehrlich sein?

Er kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn Lage und äußere Abmessungen eines vorhandenen Gebäudes sowie die Abstandsflächen nicht geändert werden. Ob das auf Ihr Vorhaben zutrifft, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Wer darf einen amtlichen Lageplan erstellen?

In Brandenburg wird der amtliche Lageplan von der Katasterbehörde oder von einem zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt.

Gehört eine Grenzuntersuchung dazu und werden dabei Grenzsteine gesetzt?

Häufig ja: Für die katastermäßige Festlegung der rechtmäßigen Grenzen im Plan ist in der Regel eine Grenzuntersuchung erforderlich. Das Setzen von Grenzsteinen gehört dagegen nicht zum Auftrag „Amtlicher Lageplan“. Wenn Grenzen gesondert geklärt oder festgestellt werden sollen, ist die Seite Grenzfeststellung das passendere Thema.

Kann das geplante Gebäude schon im amtlichen Lageplan eingetragen werden?

Ja. Je nach Vorhaben können geplante bauliche Anlagen und weitere projektspezifische Angaben aufgenommen werden. Wenn der amtliche Lageplan bereits alle erforderlichen Angaben enthält, kann ein zusätzlicher objektbezogener Lageplan entbehrlich sein.

Wie viele Ausfertigungen sind üblich?

In der Regel werden die für die Bauvorlage benötigten Ausfertigungen bereitgestellt. Zusätzliche Ausfertigungen können bei Bedarf bestellt werden.

Nächster Schritt

Lassen Sie Ihren Lageplanbedarf kurz einordnen

Wir klären mit Ihnen, ob für Ihr Vorhaben ein amtlicher Lageplan erforderlich ist, welche Angaben dafür gebraucht werden und welche Ausfertigungen sinnvoll sind.