Katasterfortführung für Bauherren in Brandenburg
Gebäudeeinmessung in Brandenburg für das Liegenschaftskataster
Die Gebäudeeinmessung in Brandenburg ist für neu errichtete oder im Grundriss veränderte Gebäude erforderlich, damit sie im Liegenschaftskataster amtlich nachgewiesen werden können.
Pflicht für Katasterfortführung · relevant nach Errichtung oder Grundrissänderung · häufig kombinierbar mit der Einmessungsbescheinigung · Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Bernau

Auf einen Blick
Gebäudeeinmessung in Brandenburg: die wichtigsten Punkte
Für Bauherren ist vor allem entscheidend, wann die Gebäudeeinmessung Pflicht ist, wie sie sich von anderen Vermessungsschritten abgrenzt und welcher amtliche Nachweis am Ende vorliegt.
Pflicht
Neu errichtete Gebäude und Grundrissveränderungen wie Anbauten müssen für das Liegenschaftskataster eingemessen werden.
Wann relevant
Die Gebäudeeinmessung wird nicht für den Bauantrag, sondern nach Errichtung oder nach einer relevanten Grundrissänderung des Gebäudes wichtig.
Typisches Ergebnis
Sie erhalten die Bestätigung der durchgeführten Einmessung durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur; der amtliche Nachweis des Gebäudes wird anschließend im Liegenschaftskataster fortgeführt.
Praktischer Hinweis
Wenn es der Bauablauf zulässt, kann die Gebäudeeinmessung häufig sinnvoll mit dem Grundflächen- und Höhennachweis kombiniert werden.
Pflicht & Zeitpunkt
Wann die Gebäudeeinmessung erforderlich ist
Die Gebäudeeinmessung in Brandenburg gehört nicht in die Bauantragsphase, sondern in die Zeit nach der Errichtung oder nach einer relevanten Veränderung des Gebäudes.
Wofür die Leistung da ist
Die Gebäudeeinmessung dient der Fortführung des Liegenschaftskatasters. Damit wird das tatsächlich errichtete oder im Grundriss veränderte Gebäude amtlich im Kataster nachgewiesen.
Wann sie typischerweise Pflicht ist
Pflichtig sind in der Regel neu errichtete Gebäude. Das gilt nicht nur für den Neubau selbst, sondern auch für bauliche Veränderungen, die den Grundriss des Gebäudes verändern.
Dazu können beispielsweise Anbauten, Erweiterungen oder andere grundrissrelevante Änderungen gehören.
Wann sie veranlasst werden sollte
Die Gebäudeeinmessung sollte zeitnah nach Fertigstellung veranlasst werden. In Brandenburg ist sie in der Regel binnen sechs Monaten nach Fertigstellung zu beauftragen.
Wird die Pflicht nicht erfüllt, kann die Vermessung nach vorherigem Hinweis auch von Amts wegen auf Kosten des Eigentümers veranlasst werden.
Abgrenzung & Kombination
Wie sich die Gebäudeeinmessung von anderen Vermessungsschritten unterscheidet
Gerade für Bauherren ist wichtig, die katasterrechtliche Gebäudeeinmessung von der bauordnungsrechtlichen Einmessungsbescheinigung im Rahmen der baubegleitenden Vermessung zu unterscheiden.
Gebäudeeinmessung
Die Gebäudeeinmessung dient dem Liegenschaftskataster. Sie weist das errichtete oder veränderte Gebäude für die amtliche Katasterfortführung nach und gehört damit in die Phase nach der Errichtung oder nach einer baulichen Veränderung.
Einmessungsbescheinigung nach Bauordnung
Die Einmessungsbescheinigung ist ein früher Nachweis im Bauablauf gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Sie bezieht sich auf die genehmigte Lage und Höhe des Bauwerks und ist inhaltlich von der Gebäudeeinmessung für das Kataster zu trennen.
Praktischer Vorteil
Wenn der endgültige Gebäudeumriss im Bauablauf bereits zuverlässig feststeht, können die technische Aufnahme für die Gebäudeeinmessung und der frühere bauordnungsrechtliche Nachweis häufig in einem gemeinsamen Ortstermin zusammengeführt werden.
Ablauf & Ergebnis
So läuft die Gebäudeeinmessung typischerweise ab
Im Unterschied zum Bauantragsprozess geht es hier vor allem um einen klaren Ablauf vom fertiggestellten Gebäude bis zur Katasterfortführung.
Schritt 1
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Auftrag und Grundlagen
Für die Einmessung werden die grundlegenden Angaben zum Grundstück und zum errichteten oder veränderten Gebäude zusammengeführt. Hilfreich sind Katasterangaben und vorhandene Bauunterlagen.
Schritt 2
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Örtliche Vermessung
Das Gebäude wird in der Örtlichkeit aufgenommen und vermessungstechnisch in das Bezugssystem des Katasters eingeordnet. Maßgeblich ist der tatsächliche Gebäudeumriss.
Schritt 3
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Bestätigung und Katasterfortführung
Nach der Bearbeitung erhalten Sie vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur die Bestätigung, dass das Gebäude eingemessen worden ist. Der amtliche Nachweis des Gebäudes im Liegenschaftskataster wird anschließend fortgeführt; die Übereinstimmung mit dem Grundbuch wird dabei gewahrt.
Unterlagen & Kosten
Welche Angaben hilfreich sind und wie sich die Kosten einordnen
Für die Bearbeitung hilfreich
- Katasterangaben des Flurstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Angaben zum errichteten oder veränderten Gebäude
- Soweit vorhanden: Bauunterlagen oder Bestandspläne
- Hinweis, ob gleichzeitig eine Einmessungsbescheinigung benötigt wird oder bereits erfolgt ist
Wie sich die Kosten einordnen
Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Leistungsumfang und den gebührenrechtlichen Vorgaben in Brandenburg. Maßgeblich ist dabei in der Regel auch der Wert der einzumessenden baulichen Anlage.
Für eine belastbare Einschätzung ist deshalb eine kurze Einordnung des konkreten Vorhabens sinnvoll. Details dazu können auf der Seite Kosten & Anfrage gebündelt werden.
Weiterführende amtliche Informationen finden Sie in der Brandenburgischen Vermessungsgesetzgebung sowie im Digitalen Auskunfts- und Katasterportal (DAKAPO).
FAQ
Häufige Fragen zur Gebäudeeinmessung
Wann ist eine Gebäudeeinmessung in Brandenburg typischerweise Pflicht?
Typischerweise bei neu errichteten Gebäuden sowie bei baulichen Veränderungen, die den Grundriss des Gebäudes verändern. Die Gebäudeeinmessung dient dann der Fortführung des Liegenschaftskatasters.
Ist die Gebäudeeinmessung dasselbe wie die Einmessungsbescheinigung?
Nein. Die Einmessungsbescheinigung ist ein früher Nachweis im Bauablauf gegenüber der Bauaufsicht und gehört in den Zusammenhang der baubegleitenden Vermessung. Die Gebäudeeinmessung dient dagegen dem amtlichen Nachweis des Gebäudes im Liegenschaftskataster.
Bis wann sollte die Gebäudeeinmessung veranlasst werden?
Sie sollte zeitnah nach Fertigstellung beauftragt werden. In Brandenburg ist sie in der Regel binnen sechs Monaten nach Fertigstellung zu veranlassen.
Wer darf die Gebäudeeinmessung durchführen?
Die Gebäudeeinmessung wird in Brandenburg von der Katasterbehörde oder von einem zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt.
Was erhalte ich nach der Gebäudeeinmessung?
Sie erhalten vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur die Bestätigung der durchgeführten Einmessung. Der amtliche Nachweis des Gebäudes wird anschließend im Liegenschaftskataster fortgeführt.
Kann die Gebäudeeinmessung mit anderen Vermessungsschritten kombiniert werden?
Ja, häufig ist eine sinnvolle Kombination mit dem Grundflächen- und Höhennachweis möglich, wenn der Bauablauf und der erkennbare Gebäudeumriss das zulassen.
Nächster Schritt
Lassen Sie die Gebäudeeinmessung für Ihr Vorhaben kurz einordnen
Wir klären mit Ihnen, ob und wann die Gebäudeeinmessung für Ihr Gebäude erforderlich ist, welche Angaben gebraucht werden und wie sich der Vermessungsschritt sinnvoll in den Bauablauf einfügt.
Für eine erste persönliche Einordnung erreichen Sie uns auch telefonisch unter 03338 / 3678822.
