Bauvermessung Brandenburg für Bauherren
Baubegleitende Vermessung Brandenburg
5 wichtige Schritte für Bauantrag & Ausführung
Ihr Vermessungsbüro Lisowski begleitet Ihr Bauvorhaben vom amtlichen Lageplan über Grob- und Feinabsteckung bis zur Einmessungsbescheinigung nach § 72 Abs. 9 BbgBO und zur Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster.
Alles bei einer Vermessungsstelle · zeitlich abgestimmt für den Bauablauf · Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Bernau

Auf einen Blick
Wann Bauvermessung Brandenburg sinnvoll ist
Baubegleitende Vermessung in Brandenburg ist sinnvoll, wenn Sie für ein Bauvorhaben den amtlichen Lageplan für den Bauantrag benötigen und die Vermessungsschritte bis zur Einmessungsbescheinigung und Gebäudeeinmessung abgestimmt aus einer Hand beauftragen möchten.
Für wen
Für Bauherren, die ein Bauvorhaben planen und die vermessungstechnische Begleitung vom Bauantrag bis zur Katasterfortführung benötigen.
Wann relevant
Vor dem Bauantrag, vor Aushub und Schnurgerüst sowie kurz nach Baubeginn für den Lage- und Höhennachweis.
Typisches Ergebnis
Amtlicher Lageplan, Absteckung in der Örtlichkeit, Einmessungsbescheinigung und Übernahme der Gebäudeeinmessung.
Besonderheit
Vom Bauantrag bis zur Ausführung sinnvoll aufeinander abgestimmt. Dazu gehören je nach Bauphase: Lageplan, Absteckung in Lage und Höhe, frühe Nachweise und spätere Gebäudeeinmessung.
Zeitliche Einordnung
Wann welcher Vermessungsschritt typischerweise relevant wird
So lässt sich die Bauvermessung für Bauherren in Brandenburg zeitlich meist am einfachsten einordnen.
- Vor dem Bauantrag: Amtlicher Lageplan als vermessungstechnische Grundlage der Bauvorlage
- Vor Erdarbeiten: gegebenenfalls Grobabsteckung, wenn Grenzsituation oder Baufeld zunächst grob markiert werden müssen
- Vor Rohbau / am Schnurgerüst: Feinabsteckung zur exakten Übertragung von Gebäudelage und Höhenlage
- Binnen zwei Wochen nach Baubeginn: Einmessungsbescheinigung nach § 72 Abs. 9 BbgBO gegenüber der Bauaufsichtsbehörde
- Bis sechs Monate nach Fertigstellung oder Grundrissänderung: Gebäudeeinmessung für die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Baubegleitende Vermessung in Brandenburg: Wichtige Informationen für Bauherren
Ablauf
Baubegleitende Vermessung in Brandenburg: Ablauf in 5 Schritten
Die folgenden Schritte zeigen den typischen Ablauf der baubegleitenden Vermessung in Brandenburg für private und gewerbliche Bauvorhaben.
Schritt
1
Amtlicher Lageplan
Zweck: Der amtliche Lageplan ist Bestandteil des Bauantrags. Er enthält im Wesentlichen die Bebauung auf dem Grundstück, die Nachbargrundstücke in Bezug auf die Grundstücksgrenzen, die Grundstückstopographie, Bäume, Anlagen für die Ver- und Entsorgung, Höhen, Baulasten und Grunddienstbarkeiten sowie die Festsetzungen der gemeindlichen Bauleitplanung.
Zeitpunkt: Zu Beginn des Vorhabens, wenn der Bauantrag vorbereitet wird und die planungsrechtliche Grundlage für die weitere Abstimmung mit dem Architekten oder der Architektin benötigt wird.
Ergebnis: Vor der endgültigen Ausfertigung erhält der Kunde einen Vorabplan zur Abstimmung. Danach wird der amtliche Lageplan als beglaubigter Ausdruck auf Papier in der bestellten Anzahl ausgegeben; als Anlage zum Bauantrag sind in der Regel drei Ausfertigungen einzureichen.
Hinweis: Zum Leistungsumfang gehört die katastermäßige Festlegung der rechtmäßigen Grenzen im Plan; dafür ist in der Regel eine örtliche Grenzuntersuchung erforderlich. Grenzsteine werden im Rahmen dieses Auftrags jedoch nicht gesetzt. Je nach Vorhaben kann der amtliche Lageplan zusätzlich weitere planungsrelevante Inhalte enthalten.
Schritt
2
Grobabsteckung
Zweck: Wenn die örtliche Grenzsituation unklar ist oder größere Erdarbeiten wie Bodenaushub oder Aufschüttungen anstehen, kann die Absteckung in zwei Schritten erfolgen. Dann wird zunächst eine Grobabsteckung notwendig.
Zeitpunkt: Vor den Erdarbeiten und vor dem Aufstellen der Schnurgerüste, wenn die Bausituation eine erste grobe Festlegung des Baufeldes erfordert.
Ergebnis: Das Baufeld wird in der Regel mit Holzpflöcken auf dem Erdboden markiert. Anhand dieser Grobabsteckung werden die Erdarbeiten ausgeführt und von der ausführenden Firma die Schnurgerüste aufgestellt.
Schritt
3
Feinabsteckung
Zweck: Vor Baubeginn muss die Lage der Gebäudeeckpunkte auf dem Baugrundstück festgelegt werden. Die Gebäudeabsteckung wird häufig auch als Einmessung auf das Schnurgerüst bezeichnet; Grundlage sind die genehmigten Bauantragsunterlagen.
Zeitpunkt: Vor dem eigentlichen Baubeginn, wenn die genehmigte Lage des Gebäudes exakt in die Örtlichkeit übertragen werden muss.
Ergebnis: Bei der Gebäudefeinabsteckung werden die genaue Lage der Gebäudeecken oder -achsen auf den Schnurgerüsten sowie die richtige Höhenlage für die Oberkante des Erdgeschossfußbodens in der Örtlichkeit festgelegt. Ziel ist die exakte Einordnung des Gebäudes innerhalb der rechtlichen Grenzen.
Ergänzend je nach Vorhaben: Bei größeren oder gewerblichen Bauvorhaben können zusätzlich Achsen, Stützen, weitere Bezugspunkte oder einzelne Bauzustände baubegleitend abgesteckt und kontrolliert werden. Das betrifft zum Beispiel Hallenbau, technische Einbauten oder die Überprüfung der Bauausführung während des Baufortschritts.
Schritt
4
Einmessungsbescheinigung nach § 72 Abs. 9 BbgBO
Zweck: Die Bauherrin oder der Bauherr muss der Bauaufsichtsbehörde binnen zwei Wochen nach Baubeginn den Nachweis über die Einhaltung der genehmigten Grundfläche und Höhenlage des Bauwerks vorlegen. Es handelt sich um den Grundflächen- und Höhennachweis oder auch die Einmessungsbescheinigung.
Zeitpunkt: Sehr frühzeitig im Bauablauf. Auf der Altseite wird als günstiger Zeitpunkt genannt, wenn die erste Steinreihe auf der Bodenplatte errichtet wurde.
Ergebnis: Einmessungsbescheinigung als Nachweis der genehmigten Lage und Höhe des Bauwerks gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.
Hinweis: Die Gebäudeeinmessung nach § 23 BbgVermG sollte nach Möglichkeit gleich mit dieser bauordnungsrechtlichen Einmessung verbunden werden. So spart der Bauherr Kosten und hält die Daten im Liegenschaftskataster aktuell. Eine Ausnahme kann die separate Errichtung von einmessungspflichtigen Garagen oder Nebengebäuden sein.
Schritt
5
Gebäudeeinmessung
Zweck: Nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz ist jeder Bauherr verpflichtet, sein Gebäude für das Liegenschaftskataster einmessen zu lassen. Das Katasteramt erhält von jeder Baufertigstellung eine Meldung und überwacht die Einmessungspflicht.
Zeitpunkt: Sobald der endgültige Gebäudeumriss erkennbar ist. Sofern möglich, sollte die Gebäudeeinmessung aus Kostengründen bereits mit der Einmessung nach § 72 Abs. 9 BbgBO verbunden werden.
Ergebnis: Die Vermessungsschriften werden vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beim Katasteramt eingereicht. Den Nachweis des neuen Gebäudes im Liegenschaftskataster erhält der Bauherr anschließend vom Katasteramt. Das Gebäude ist jetzt in der neuen Liegenschaftskarte enthalten.
Hinweis: Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung. Details dazu finden Sie auf der Seite „Kosten & Anfrage“.
Unterlagen & Ergebnisse
Unterlagen und Ergebnisse der Bauvermessung Brandenburg
Für die erste Einordnung der Bauvermessung Brandenburg sind einige grundlegende Angaben hilfreich. Weitere Unterlagen werden je nach Leistungsschritt benötigt.
Für die erste Einordnung hilfreich
- Katasterangaben des Flurstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Lage des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück
- Grundlegende Angaben zum Bauvorhaben
Je nach Leistungsschritt zusätzlich sinnvoll
- Genehmigte Bauantragsunterlagen als Grundlage der Absteckung
- Angaben zum Wert des Bauvorhabens bzw. des fertigen Gebäudes
- Bei Gebäudefeinabsteckung: Anzahl der Achsen
| Leistungsschritt | Typisches Ergebnis |
|---|---|
| Amtlicher Lageplan | Beglaubigter Lageplan auf Papier; in der Regel drei Ausfertigungen für den Bauantrag |
| Grobabsteckung | Markierung des Baufeldes auf dem Erdboden als Grundlage für Erdarbeiten und Schnurgerüst |
| Feinabsteckung | Exakte Übertragung von Gebäudeecken oder -achsen und der Höhenlage auf das Schnurgerüst |
| Einmessungsbescheinigung | Nachweis über die Einhaltung der genehmigten Lage und Höhe des Bauwerks |
| Gebäudeeinmessung | Bestätigung der Einmessung; der Kataster-Nachweis erfolgt anschließend durch das Katasteramt |
Amtliche Informationen & Auszüge
Für rechtliche und amtliche Informationen zum Bauvorhaben können Sie die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), das Brandenburgische Vermessungsgesetz (BbgVermG), das Digitale Auskunfts- und Katasterportal (DAKAPO) sowie das Virtuelle Bauamt Brandenburg nutzen.
Für erste Karten- und Geodatenrecherchen kann außerdem das Geoportal Brandenburg hilfreich sein.
FAQ
Häufige Fragen zur Bauvermessung Brandenburg
Ist der amtliche Lageplan Teil des Bauantrags?
Ja. Für den Bauantrag ist in Brandenburg in der Regel ein amtlicher Lageplan erforderlich. Er bildet die vermessungstechnische Grundlage für die weitere Planung und Abstimmung.
Brauche ich für jedes Bauvorhaben eine Grobabsteckung?
Nein. Eine Grobabsteckung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die örtliche Grenzsituation unklar ist oder größere Erdarbeiten wie Bodenaushub oder Aufschüttungen anstehen. In anderen Fällen kann die Feinabsteckung direkt ausreichen.
Wann muss der Grundflächen- und Höhennachweis nach § 72 Abs. 9 BbgBO vorliegen?
Der Nachweis ist binnen zwei Wochen nach Baubeginn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu erbringen. Als günstiger Zeitpunkt gilt der frühe Bauzustand, wenn die erste Steinreihe auf der Bodenplatte errichtet wurde.
Können Einmessungsbescheinigung und Gebäudeeinmessung zusammen erledigt werden?
Ja, häufig ist das sinnvoll. Wenn der endgültige Gebäudeumriss frühzeitig erkennbar ist, kann die Gebäudeeinmessung nach Möglichkeit mit der bauordnungsrechtlichen Einmessung verbunden werden. Das spart Aufwand und hält die Katasterdaten aktuell.
Ist Bauvermessung dasselbe wie Gebäudeabsteckung?
Gebäudeabsteckung ist ein zentraler Teil der Bauvermessung. Die Bauvermessung umfasst je nach Vorhaben jedoch mehr, zum Beispiel den amtlichen Lageplan, die Absteckung in Lage und Höhe, den bauordnungsrechtlichen Nachweis im frühen Bauablauf und später die Gebäudeeinmessung.
Können diese Leistungen zusammen bei einer Vermessungsstelle beauftragt werden?
Ja. Genau dafür ist diese Leistungsseite gedacht: Die typischen vermessungstechnischen Schritte eines Bauvorhabens können in sinnvoller zeitlicher Abstimmung aus einer Hand begleitet werden.
Nächster Schritt
Lassen Sie Ihr Bauvorhaben kurz einordnen
Wir klären mit Ihnen, welche Schritte der Bauvermessung Brandenburg für Ihr Vorhaben tatsächlich erforderlich sind und wie sich diese sinnvoll aufeinander abstimmen lassen.
Für eine erste persönliche Einordnung Ihres Bauprojekts erreichen Sie uns auch telefonisch unter 03338 / 3678822.
