Kosten Vermessung
Gebühren für Amtsleistungen
Die Kosten für hoheitliche Vermessungen berechnen sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung – VermGebO). Ab 01.01.2024 gilt eine überarbeitete Fassung der Gebührenordnung.
Gern erstelle ich Ihnen eine, auf Ihr Vorhaben zugeschnittene Kostenermittlung, auf Basis der Gebührenordnung. Dazu benötige ich folgende Informationen:
Teilungsvermessung
- Katasterangaben des Flurstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück)
- wie soll geteilt werden (Skizze auf Basis des Bbg-Viewers)
baubegleitende Vermessung
- Katasterangaben des Flurstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Lage des geplanten Gebäudes (zur Ermittlung des baurelevanten Bereiches)
- Wert des fertigen Gebäudes
Dienstleistungen
Die Kosten für nicht hoheitliche Vermessungen ergeben sich nach dem Aufwand. Für viele Leistungen kann auch die HOAI (Honorarordnung) zur Berechnung herangezogen werden.