Bodenordnung


Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Das Baugesetzbuch sieht Bodenordnungsverfahren in zur Bebauung vorgesehenen Gebieten vor, um den Grundbesitz verschiedener Eigentümer so umzugestalten, dass am Ende erschlossenen Baugrundstücke entstehen. Diese Verfahren werden als Umlegung bezeichnet. Dieses gesetzliche Verfahren führen wir auf Antrag und in Regie der Kommune durch.

Private Umlegung

Mehrere Eigentümer können auf freiwilliger Basis ihre einzeln nicht bebaubaren Grundstücke mit Hilfe eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) ordnen und bebaubare Grundstücke schaffen. Der ÖbVI führt die notwendigen Vermessungen aus und liefert die Unterlagen für den notariellen Vollzug. Dieses Verfahen nennt man auch „Private Umlegung“, da es nicht behördlich geleitet ist.

Verfahren nach Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Das Landwirtschaftanpassungsgesetz (LwAnpG) und das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sehen verschiedene Verfahren der Bodenordnung vor. Diese gesetzlichen Verfahren führen wir auf Antrag und in Regie des zuständigen Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durch.
Diese Verfahren werden überwiegend im ländlichen Raum auf Antrag betroffener Grundstückseigentümer durchgeführt. Die Finanzierung derartiger Verfahren erfolgt im wesentlichen aus Haushaltsmitteln des Landes Brandenburg.

 


Vermessung im Land Brandenburg

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