Gebäudefeinabsteckung


Bei jedem Bauvorhaben muß vor Baubeginn die Lage der Gebäudeeckpunkte auf dem Baugrundstück festgelegt werden. Die Gebäudeabsteckung wird auch häufig als „Einmessung auf das Schnurgerüst“ bezeichnet. Als Grundlage der Absteckung dienen die genehmigten Bauantragsunterlagen.

Für den Bauantrag wurde die Lage des Gebäudes zu seinen Grenzen definiert und in der Baugenehmigung festgelegt. Diese Lage ist nun in die Örtlichkeit zu übertragen. Ziel ist es, dass die Abstandsflächen und alle Gebäudeteile nicht über die Grenze ragen.

Die Absteckung kann in zwei Schritten erfolgen. Wenn die örtliche Grenzsituation unklar ist, oder viel Bodenaushub oder Aufschüttungen notwendig sind, wird eine Grobabsteckung notwendig. In der Regel wird das Baufeld mit Holzpflöcken auf dem Erdboden markiert. Anhand der Grobabsteckung werden die Erdarbeiten ausgeführt  (Ausheben der Baugrube) und von der ausführenden Firma die Schnurgerüste aufgestellt. Bei der Gebäudefeinabsteckung wird dann die genaue Lage der Gebäudecken oder -achsen auf den Schnurgerüsten sowie die richtige Höhenlage für die Oberkante des Erdgeschoßfußboden (OKFFEG) in der Örtlicheit festgelegt. Diese Arbeiten werden nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) nach Zeitaufwand abgerechnet.

 


Vermessung im Land Brandenburg

Schnurgerüst 2 in der Baugrube
Schnurgerüst in einer Baugrube

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