ungetrennte Hofräume


Ungetrennte Hofräume haben in Brandenburg nur noch eher historische Bedeutung. Als Folge der preußischen Steuergesetzgebung fanden sich im Land Brandenburg an verschiedenen Stellen noch sogenannte „ungetrennte Hofräume„.

Entstehung

Da bei Einführung der Grundsteuer, bebaute Grundstücke über die Gebäudesteuer besteuerte wurden, sollten nur unbebaute Grundstücke mit der Grundsteuer besteuert werden. Die bebauten Grundstücke mussten damals für das Grundsteuerkataster nicht erfasst werden. Für diese „ungetrennten Hofräume“ lag damit kein amtlicher Nachweis über die Grenzen vor. Diese Grundstücke enthielten im Bestandverzeichnis des Grundbuchs anstelle der sonst üblichen Flurstücksnummer mit Fläche nur den Vermerk „Anteil an den ungetrennten Hofräumen“ ohne Flächenangabe. Im Rahmen der Auflösung der „ungetrennten Hofräume“ wurde durch vereinfachte vermessungstechnische Verfahren beleihungsfähige Grundstücke gebildet.


Vermessung im Land Brandenburg

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